Kündigen

Laut unserer Satzung und der Beitragsordnung kann die Mitgliedschaft in der TSG Sulzbach erst nach Ablauf des ersten Mitgliedsjahres mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalenderhalbjahres, also zum 30.06. (Stichtag ist der 19. Mai) bzw. zum 31.12. (Stichtag ist der 19. November) gekündigt werden. Es gibt weder eine außerordentliche Kündigung, noch ein Sonderkündigungsrecht.

Die Vereinsmitgliedschaft kann nur schriftlich gekündigt werden unter Angabe von Name, Anschrift, Geburtsdatum und Mitgliedsnummer. Dabei ist nicht das Absende-Datum des Poststempels maßgebend, sondern der Zeitpunkt, an dem der Empfänger davon Kenntnis erhält. Das Risiko für Nichtzustellung oder Verzögerungen bei der Postzustellung trägt der Kündigende.

Per Post, per Email oder per Fax an

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Sie können auch online kündigen, einfach auf den Button klicken und die Daten eingeben

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Rücktrittsrecht

Ein Rücktrittsrecht zur Mitgliedschaft besteht nicht,
denn der Beitritt zu einer Gesellschaft oder einem Verein ist als solcher kein entgeltlicher Vertrag, der dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zugesteht. Vielmehr ist dies ein auf Begründung der Mitgliedschaft gerichtetes und daher rein organisationsrechtliches Geschäft.